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05.11.2020

Hilflosenentschädigung für Familien mit Kindern mit Anaphylaxie auf Nahrungsmittel?

Ein Etappensieg:

Hilflosenentschädigung für schwere Nahrungsmittel-Anaphylaktiker-Kinder in der Schweiz?

Ja, sagt das angerufene Kantonsgericht in seiner mündlichen Urteilsberatung heute einstimmig für den spezifischen Fall, Hilflosigkeit* liegt vor, eine dauernde persönliche Überwachung wie gesetzlich gefordert ist unumgänglich, da nicht gesichert ist, dass sich das betroffene Kind im Notfall selber helfen kann.

Wir sind sehr sehr stolz auf diesen Erfolg und freuen uns grad riesig.

Das Urteil wird noch schriftlich begründet und ist noch NICHT rechtskräftig, d.h. es kann noch weitergezogen werden - aber ein wunderbarer und wichtiger Etappensieg für betroffene Familien!

Wir sind sehr stolz, dass wir betroffenen Familien mit unserer Arbeit helfen können.

*Eine Person gilt als hilflos im Sinne des Gesetzes, wenn sie wegen der Beeinträchtigung der Gesundheit für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Auskleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen usw.) dauernd der Hilfe Dritter oder der persönlichen Überwachung bedarf. In "unserem" Fall wurde die Notwendigkeit der dauernden persönlichen Überwachung klar bejaht.

Für weitere Informationen: Kontaktiert uns, wir werden ein Merkblatt dazu erstellen!

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